Fachleistung · 02.4
Brandschutz.
Im Projekt abgestimmt.
Brandschutz betrifft Nutzung, Architektur und Gebäudetechnik gemeinsam. NIBS erarbeitet die vereinbarten Konzepte, Pläne und Nachweise und koordiniert deren Schnittstellen mit den Projektbeteiligten.
- 01Konzepte · Pläne
- 02Nachweise · Schnittstellen
- 03Koordination · Begleitung
01 · Aufgaben
Das übernehmen wir.
Brandschutzkonzepte
Wir erarbeiten das projektbezogene Konzept auf Grundlage von Nutzung, Gebäude und Anforderungen. Die darin beschriebenen Massnahmen werden mit Architektur und Gebäudetechnik abgestimmt.
Brandschutzpläne
Wir stellen die vereinbarten Brandschutzinformationen in Plänen dar. Raumaufteilung, Fluchtwege und technische Schnittstellen werden auf den abgestimmten Planungsstand bezogen.
Brandschutznachweise
Wir bearbeiten die beauftragten Nachweise und stimmen die benötigten Grundlagen mit den Beteiligten ab. Welche Nachweise erforderlich sind, wird für das konkrete Vorhaben geklärt.
Koordination und Projektbegleitung
Wir klären Schnittstellen, begleiten technische Abstimmungen und verfolgen offene Punkte im vereinbarten Umfang. Zuständigkeiten und erforderliche Entscheidungen werden dokumentiert.
02 · Ergebnisse
Diese Unterlagen
erhalten Sie.
Konzept
Das vereinbarte Brandschutzkonzept mit den relevanten Grundlagen und abgestimmten Massnahmen.
Plan- und Nachweisunterlagen
Brandschutzpläne und beauftragte Nachweise passend zur Projektphase und zum Bearbeitungsstand.
Abstimmung
Dokumentierte Schnittstellen, Klärungspunkte und Ergebnisse der vereinbarten Projektbegleitung.
Die Unterlagen richten sich nach der beauftragten Phase und dem vereinbarten Leistungsumfang. Bearbeitungstiefe, Formate und Übergabe werden im Auftrag festgelegt.
03 · Zusammenarbeit
Klare Zuständigkeiten.
NIBS übernimmt die vereinbarte Planung und Koordination. Architektur und Fachplaner berücksichtigen die abgestimmten Anforderungen in ihren Unterlagen. Die ausführenden Fachunternehmen realisieren und dokumentieren ihre Arbeiten. Behördliche Beurteilungen, Freigaben und Abnahmen erfolgen durch die jeweils zuständigen Stellen.
Im Planungsteam
Schnittstellen früh klären.
Fluchtwege, Abschottungen, Brandschutzklappen und elektrische beziehungsweise steuerungstechnische Funktionen haben Schnittstellen zu anderen Gewerken. Wir klären im jeweiligen Auftrag, welche Informationen in die Architektur-, HLKS- und Elektroplanung einfliessen müssen und wer sie bereitstellt.
04 · Fragen & Grundlagen
Vor dem ersten Plan.
Welche Leistungen bietet NIBS an?
NIBS bietet Brandschutzkonzepte, Brandschutzpläne, Brandschutznachweise sowie Koordination und Projektbegleitung. Welche davon Ihr Projekt benötigt und welcher Bearbeitungsumfang sinnvoll ist, wird anhand der Grundlagen und der Anforderungen des konkreten Vorhabens festgelegt.
Was brauchen Sie für eine erste Beurteilung?
Hilfreich sind Architekturpläne, Gebäudenutzung, Angaben zu bestehenden Anlagen und der aktuelle Projektstand. Bei Umbauten ergänzen vorhandene Brandschutzunterlagen und bekannte Auflagen die Grundlage. Offene Angaben und zusätzlich benötigte Unterlagen werden vor der weiteren Bearbeitung geklärt.
Wie werden Verantwortlichkeiten festgelegt?
Vor der Beauftragung klären wir Planungsaufgaben, Schnittstellen und die benötigten Nachweise. Die geforderte Qualitätssicherung und die dafür zuständige Person beziehungsweise Stelle werden projektbezogen festgelegt. Ebenso halten wir fest, wer Grundlagen bereitstellt und welche Entscheidungen oder Freigaben für die nächste Phase erforderlich sind.
Wie arbeiten Sie mit der Ausführung zusammen?
Die vereinbarten Anforderungen werden mit den Fachplanern und den ausführenden Unternehmen abgestimmt. Hersteller- und Ausführungsangaben fliessen in die technische Klärung ein. Kontrollen, Dokumentation und Begleitung bis zur Abnahme werden im Mandat definiert; Installation und Ausführung liegen bei den beauftragten Fachunternehmen.
Wie wird der Auftrag abgegrenzt?
In der Offerte stehen die zu bearbeitenden Unterlagen, Phasen und Schnittstellen. Ebenfalls geklärt werden benötigte Zuarbeiten, Termine und der Umfang der Projektbegleitung. Ändern sich Nutzung oder Planung, wird die notwendige zusätzliche Bearbeitung gemeinsam abgestimmt.
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